leider ist man in der heutigen Zeit ja bei sehr vielen Dingen verpflichtet sich abzusichern bzw. klare Aussagen zu treffen um Mißverständnisse zu
umgehen.
In diesem Fall haben wir uns mit dem Thema der Nutzungsrechte unserer firmeneigenen Fotos ein wenig beschäftigt.
Sämtliche Fotos die wir einstellen sind bei unseren Kunden / Veranstaltungen entstanden und zeigen uns oder unsere Produkte und sind nicht im Internet erworben.
Auch wenn es vielleicht belächelt wird das wir diesen Text einstellen:
Fotos der Firma Einecke Events & Catering dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der genannten Firma verwendet werden.
Wir möchten umgehen von uns erstellte Fotos von z.B. privaten Veranstaltungen und unseren Speisen oder Buffets auf anderen Internetseiten wiederzufinden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Hier habe ich eine Quelle im Internet gefunden (weiter unten im Text benannt) aus der ich zitiere:
Wem gehören die Fotos?
Die wichtigste Regel lautet:
Verwenden Sie keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers.
Wenn Sie mit einem fremdem Fahrrad fahren wollen, fragen Sie auch vorher den Eigentümer um Erlaubnis und radeln nicht einfach los im Glauben: „Das merkt der nie!“.
Widerstehen Sie also unbedingt der Verlockung, im Internet fremde Fotos einfach zu kopieren. Dieses „kopieren & einfügen“ kann teuer werden. Große Bildagenturen, wie Getty Images, Corbis GmbH oder auch Fotografen von Aboutpixel oder Pixelio durchsuchen routinemäßig das Internet auf unlizenzierte Verwendung ihrer Werke und mahnen die unlizenzierte Nutzung ihrer Bilder ab.
Bevor Sie fremde Fotos verwenden, sollte Sie beim Anbieter ausdrücklich nachfragen, wem diese gehören. Ist der Anbieter selbst Urheber, kann er Ihnen natürlich unproblematisch die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen, das heißt die Verwendung der Bilder gestatten. Ist er nicht Urheber, dann sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist, Ihnen Nutzungsrechte einzuräumen.
Bezogen auf das Fahrradbeispiel heißt dies, der Eigentümer des Rades muss dem Anbieter die Erlaubnis gegeben haben, dass das Rad an Sie weitergegeben werden darf. Hat der Eigentümer diese Erlaubnis nicht erteilt, können Sie keine wirksamen Nutzungsrechte vom Anbieter erhalten.
Mit anderen Worten: Ihre Nutzung ist unrechtmäßig und Sie verletzen die Rechte des Urhebers. Verlassen Sie sich daher nicht auf Aussagen, wie „der wird schon nichts dagegen haben“. Oftmals ist die Partei, die freigiebig anderen die Nutzung fremder Fotos gestattet, selbst nicht befugt, diese zu nutzen.
Holen Sie stets eine schriftliche Zustimmung des Urhebers für das konkrete Foto und den konkreten Nutzungsumfang ein.
Wer fremde Fotos verwendet, muss im Streitfalle nachweisen, dass er ein Nutzungsrecht hat. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders.
Quelle: Kanzlei Janke /www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/163-fremde-fotos-rechtlich-sicher-verwenden.html
Danke sagen Alexander & Bettina Einecke